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Investmentgesellschaft

Unter Investmentgesellschaften versteht man Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften.
Kapitalanlagegesellschaften (§ 2 VI InvG) sind Kreditinstitute, deren Hauptzweck in der Verwaltung von Sondervermögen oder in der Verwaltung von Sondervermögen und der individuellen Vermögensverwaltung besteht.

Investmentaktiengesellschaften (§ 2 V InvG) sind Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand nach der Satzung auf die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Vermögensgegenständen nach § 2 IV Nr.1 - 4 und 7 - 9 InvG beschränkt ist.