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Refinanzierungsfähige Sicherheiten

Dienen der ausreichenden Besicherung aller vom Eurosystem vergebenen Kredite zur Refinanzierung der Banken. Dabei akzeptiert das Eurosystem eine breite Palette von Sicherheiten, die in zwei Gruppen unterschieden werden: Kategorie-1-Sicherheiten und Kategorie-2-Sicherheiten. Die Sicherheiten werden zur Verfügung gestellt, indem die Kreditinstitute dem Eurosystem entweder das Eigentum an diesen Vermögenswerten übertragen oder sie als Pfand hinterlegen.