bei Depotwechsel

Sie haben bereits ein Depot bei einer anderen Bank?
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100% Depotrabatt und 100% Erstattung der Depotgebühr

Voraussetzung für einen Depotwechsel

Sie haben bereits ein Depot bei irgendeiner anderen Bank

  • Sie möchten einen Depotwechsel veranlassen
  • Sie treffen Ihre Anlageentscheidungen selbst
  • Sie verzichten auf Beratung
  • Sie möchten keinen Ausgabeaufschlag zahlen
  • Sie möchten sich stark verbessern
  • Sie haben 20 Minuten Zeit

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

So einfach funktioniert der Depotwechsel

Für einen Depotwechsel müssen Sie bei einer unserer Partnerbanken ein neues Depot eröffnen. Übertragen Sie mit einem einfachen Formular Ihre Investmentfonds von der bisherigen Depotstelle auf die neue Depotstelle. Wir bieten Ihnen für den Depotwechsel drei Fondsbanken (nur Fonds möglich) und zwei Vollbanken (Fonds, Aktien, Anleihen usw. möglich) an.

So funktioniert der Depotwechsel

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In nur 4 Schritten zu besseren Konditionen

Sie haben Fragen zum Depotwechsel?
Rufen Sie uns an: 09521 953550.

Ihre Konditionen bei einem Depotwechsel

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Über fit4fonds können Sie fast alle in Deutschland handelbaren Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag kaufen. Zusätzlich erstatten wir bei allen Depotbanken die jährliche Depotgebühr zu 100%..

Unser Angebot:

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir bieten Ihnen diese Vorteile professionell und ohne Vertragsbindung an. Probieren Sie es einfach aus. Sie gehen mit uns keine Bindung ein und können jederzeit den Vermittler frei wählen.

Jetzt Depot wechseln und alle Vorteile sichern

Häufig gestellte Fragen zum Depotwechsel

Betreuerwechsel:
Wenn Sie bereits ein Depot bei einer unserer Partnerbanken haben, dann können Sie einen Betreuerwechsel beauftragen.
Ein Betreuerwechsel ist bei folgenden Depotstellen möglich:

Bei einem Betreuerwechsel erhalten Sie 100% Rabatt, 100% Kickback für die ersten 12 Monate und danach 100% Erstattung der Depotgebühr (siehe Bonusregelung).

 

Depotwechsel:
Wenn Sie ein Depot bei einer anderen Bank als bei einer der oben genannten Depotstellen haben, so können Sie einen Depotwechsel veranlassen. Bei einem Depotwechsel eröffnen Sie bei einer unserer Partner ein Depot und übertragen Ihre Wertpapiere per Übertragungsauftrag von der bisherigen Depotbank an die neue Depotstelle.
Bei einem Depotwechsel erhalten Sie 100% Rabatt und 100% Erstattung der Depotgebühr (siehe Bonusregelung). Wenn Sie bei der FIL Fondsbank ein digitales Depot eröffnen, dann erhalten Sie die gleichen Vorteile wie bei einem Betreuerwechsel: 100% Rabatt, 100% Kickback für die ersten 12 Monate und danach 100% Erstattung der Depotgebühr (siehe Bonusregelung).

Der Depotwechsel funktioniert relativ einfach. Sie müssen bei einer unserer Depotstellen ein Depot für Investmentfonds eröffnen und anschließend Ihre Investmentfonds vom "alten" Depot auf das neu eröffnete Depot übertragen. Für diesen Depotübertrag stellt die neue Depotbank ein bestimmtes Formular zur Verfügung. Die Bezeichnung des Dokuments ist unterschiedlich, hat aber immer die gleiche Funktion.

 

Die Formulare der Depotstellen im Überblick:

Nein.
Der Depotübertrag innerhalb Deutschlands ist kostenlos (in Einzelfällen können Fremdgebühren wie z.B. von der Lagerstelle anfallen).
Werden Investmentfonds von einem sich im Ausland befindlichen Depot übertragen, so könnten Kosten anfallen.

In der Regel dauert die Übertragung ca. 10-14 Tage. Je nachdem wo die Fondsanteile verwahrt werden, kann ein Übertag in Einzelfällen allerdings auch bis zu 6 Wochen dauern.

Im Normalfall schon. Allerdings sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob die neue Depotstelle alle Fonds die Sie übertragen möchten lagern  bzw. einbuchen kann.

Sie erhalten von der "alten" Depotstelle eine so genannte Ausbuchungsbestätigung. Diese Ausbuchungsbestätigung erhalten Sie für jeden einzelnen Fonds. Von der "neuen" Depotstelle erhalten Sie eine so genannte Einbuchungsbestätigung. Auch hier erhalten Sie diese für jeden einzelnen Fonds. In der Zeit zwischen Ausbuchung und Einbuchung gibt es keine Informationen zum Stand des Übertrags.

Als Bruchteilsvermögen werden alle nicht vollen Anteile eines Investmentfonds bezeichnet, also alles nach dem Komma.

Beispiel:
142,8624 Anteile = 142 volle Anteile und 0,8624 Bruchteilsvermögen

Bei einem Übertrag werden verschiedene Informationen von der "alten" Depotstelle an die "neue" Depotstelle übertragen.

Darunter fallen z.B. folgende Informationen:

  • Anschaffungsdaten
  • Allgemeiner Verlustverrechnungstopf
  • Quellensteuertopf
  • Aktientopf

Ja, das ist möglich.
Dabei handelt es ich um eine "Entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel", also um eine Übertragung auf das Depot eines Dritten (kein Ehegatte/Lebenspartner, keine Schenkung und kein Erbfall). Eine solche Übertragung ist steuerlich gesehen eine Veräußerung der Anteile und somit grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuertöpfe werden bei einem entgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel nicht übertragen.