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Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick

Bindungsfrist


Für alle ab 1.1.2009 abgeschlossenen Bausparverträge ist die Wohnungsbauprämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das bedeutet, die Prämie muss nachweislich für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/Umbau einer Wohnimmobilie verwendet werden. Das gilt nicht nur - wie bisher - innerhalb der Bindungsfrist von 7 Jahren, sondern zeitlich unbefristet. Ausnahme: Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist die 7-jährige Bindungsfrist weiterhin gültig. Von dieser Ausnahme kann nur einmal Gebrauch gemacht werden.Sofern die Arbeitnehmersparzulage für ein Bausparkonto gewährt wurde, gilt eine gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren. Nach Ablauf der Frist wird die Arbeitnehmersparzulage auf das Bausparkonto überwiesen. Nach Ablauf der Frist können kann das Bausparguthaben auch zu anderen Zwecken verwendet werden, ohne dass auf die Arbeitnehmersparzulage verzichtet werden muss.
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