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Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick

Mündelsicherheit


Das Vermögen einer unter Vormundschaft/Betreuung stehenden oder nicht voll geschäftsfähigen Person muss mündelsicher angelegt werden. Die Anlage in Offenen Immobilienfonds gilt nach dem Gesetz nicht per se als mündelsicher, kann aber im Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
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