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Kapitalbilanz

Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der der Kapitalverkehr mit dem Ausland erfasst wird. Auf der Aktivseite steht der Import von Kapital. Er entspricht der Veränderung der Verbindlichkeiten von Inländern gegenüber Ausländern (z. B. Kauf inländischer Wertpapiere durch Ausländer) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Export von Kapital bzw. die Bestandsänderung an Auslandsforderungen wird entsprechend auf der Passivseite geführt (z. B. Auslandskredite inländischer Geld- und Kreditinstitute). Nicht in der Kapitalbilanz, sondern in der Devisenbilanz werden die Bestandsveränderungen der staatlichen Währungsreserven (die sich i.d.R. bei der Zentralbank befinden) erfasst.