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Zahlungsbilanz

Wertmäßige Erfassung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern in einem bestimmten Zeitraum. Die Zusammenfassung wirtschaftlich ähnlicher Transaktionen erfolgt in verschiedenen Teilbilanzen. Die Zahlungsbilanz lässt sich untergliedern in die Leistungsbilanz, die Bilanz der Vermögensübertragungen, die Kapitalbilanz und die Devisenbilanz. Auf der Aktivseite der Zahlungsbilanz erscheinen Transaktionen, die aus der Sicht des Inlandes mit Zahlungseingängen verbunden sind. Zahlungsausgänge werden entsprechend auf der Passivseite gebucht. Die Zahlungsbilanz wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung geführt, d. h. jede Transaktion wird als Buchung und Gegenbuchung zweimal erfasst. Demzufolge ist die Zahlungsbilanz rein rechnerisch immer ausgeglichen (formaler Zahlungsbilanzausgleich). Wenn von einer „unausgeglichenen“ Zahlungsbilanz gesprochen wird, ist der Saldo einer bestimmten Teilbilanz - in der Regel der Leistungsbilanz - gemeint. Die Zahlungsbilanz für die Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Bundesbank monatlich in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellt.