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Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick

01.01.2009


Zum 01.01.2009 tratt die Abgeltungssteuer in Kraft. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.Die Abgeltungssteuer wird auf sämtliche Einkünfte erhoben. Besteuert werden zum Beispiel: Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinserträge, Dividenden, sämtliche Erträge die bei Investmentfonds und Zertifikaten anfallen sowie Kursgewinne bei Aktien, Investmentfonds und sonstigen Wertpapieren (Veräußerungsgeschäfte).Zeitgleich wird der Sparer-Freibetrag vom Sparer-Pauschbetrag ersetzt.
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