Bonusregelung
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Bonusregelung
Grundsätzlich erhalten unsere Kunden fast alle Fonds zu ermäßigten Konditionen (Bonus) bei der jeweiligen Depotbank. Der Bonus ist je nach Investmentfonds und Depotbank unterschiedlich hoch.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bonus auf den Ausgabeaufschlag besteht jedoch nicht. fit4fonds behält sich vor, den gewährten Bonus auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Fondsanteilen jederzeit für alle zukünftigen Käufe von Fondsanteilen zu widerrufen. Diese Regelung tritt z.B. dann in Kraft, wenn fit4fonds keine weiteren Geschäfte bei der depotführenden Bank aufgrund einer veränderten Geschäftspolitik der Depotbank oder der Investmentgesellschaften einreichen kann (z.B. Bonifikation wird untersagt). Reklamationen von Abrechnungen in Bezug auf den gewährten Bonus sind direkt mit fit4fonds und nicht mit der Depotbank zu klären, da fit4fonds für die Bonusgewährung verantwortlich ist.
Bonusabwicklung
Der Anleger erhält einen Direktbonus. Dieser wird bei der depotführenden Bank als feste Kondition hinterlegt. Dabei wird der volle Ausgabeaufschlag nicht wie üblich vom Anleger bezahlt und dann vom Berater an den Anleger wieder ausbezahlt, sondern der Anleger kauft für sein Kapital mehr Fondsanteile.
Eingeschränkter Bonus
Einige Fonds können gar nicht oder nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz rabattiert werden. Diese Vorgabe wird von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Der Bonus kann auch jederzeit von der depotführenden Bank teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Vor dem Fondskauf sollte vom Anleger geprüft werden, inwieweit der gewünschte Fonds tatsächlich rabattiert werden kann. Auskunft wird von fit4fonds per Telefon oder online erteilt. Sie erreichen uns unter 09521 953550. Für Onlineabfragen können Sie auf www.fit4fonds.de den Rabatt prüfen. Alle Angaben zur Rabattierung/zum Bonus erfolgen jedoch immer ohne Gewähr.
100% Erstattung der Depotgebühr
Ab einem Depotvolumen von mehr als 25.000 Euro erstatten wir bei der FIL Fondsbank, der Fondsdepot Bank und der ebase die Depotgebühr. Stichtag zur Berechnung des Depotvolumens bei der FIL Fondsbank, und der Fondsdepot Bank ist der 31.12. des Jahres. Bei der ebase wird der 30.09. des Jahres herangezogen. Die Depotgebühr wird immer depotbezogen betrachtet und zeitnah erstattet. ETF-Fonds und ähnliche Fonds (Fonds ohne Bestandsprovision) werden zur Berechnung des Depotvolumens nicht mit einbezogen. Die von der jeweiligen Depotstelle an fit4fonds gezahlte Bestandsprovision muss in der Summe höher sein als das vom Kunden gezahlte Depotführungsentgelt, nur dann kann eine Erstattung erfolgen.
Zusammengefasst müssen diese 3 Bedingungen für eine
Erstattung zwingend erfüllt sein:
–
Stichtag ist immer der 30.09. bzw. der 31.12. des Jahres (je
nach Depotstelle)
– das Depotvolumen liegt über
25.000 Euro (ohne ETF`s und Fonds ohne
Bestandsprovision)
– die an fit4fonds gezahlte
Bestandsprovision muss höher sein als die vom Kunden
gezahlte Depotgebühr
Hinweis:
Bei der FIL Fondsbank und der ebase wird
die Depotgebühr von fit4fonds direkt übernommen. Es findet
kein Anteilsverkauf sowie keine Belastung des jeweiligen
Depotkontos/Verrechnungskontos statt. Bei der Fondsdepot
Bank wird die Depotgebühr durch Anteilsverkauf oder durch
Abbuchung vom Depotkonto/Verrechnungskonto eingezogen.
fit4fonds erstattet im Nachgang die Depotgebühr auf das
Referenzkonto des Kunden oder auf das
Depotkonto/Verrechnungskonto bei der Depotstelle. Bei der
DAB Bank und der comdirect fallen keine Depotgebühren an,
daher kann bei diesen Banken keine Erstattung erfolgen.
Achtung:
In dem Zeitraum, in dem ein Depot an
einer Kickbackaktion teilnimmt, können von fit4fonds keine
Depotgebühren übernommen werden.
Vermittlungsgebühr
fit4fonds erhebt für die Vermittlung von Fondsdepots keine Vermittlungsgebühren.