Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick
Arbeitnehmersparzulage
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie diese auf Ihren Bausparvertrag anlegen. Der Staat fördert Ihre Anlage mit einer Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Der geförderte Höchstbetrag bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen beträgt 470 EUR je Arbeitnehmer. Diese Förderung erhalten alle Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 EUR (für Ledige) oder 35.800 EUR (für Verheirate) nicht übersteigt. Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren durch eine Einmalzahlung auf den Bausparvertrag ausgezahlt. Eine Auszahlung vor Ende dieser Frist ist möglich, sofern über den Vertrag prämienunschädlich verfügt wird. Dies ist der Fall, wenn das Bausparguthaben bei Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird.
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