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Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick

Eigenheimzulage


Bis zum 01.01.2006 förderte der Staat durch die Eigenheimzulage den Erwerb von Wohneigentum. Die Zulage beträgt 8 Jahre lang bis zu 1.250 EUR pro Jahr sowie 800 EUR pro Kind im Jahr. Die Auszahlung erfolgt unter Erfüllung bestimmter Bemessungs- und Einkommensgrenzen in dem Jahr, in dem die Immobilie bezogen wird. Diese Förderung des privaten Wohnungsbaus ist nicht an dem Bausparvertrag gebunden. Bauherren, die vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung begonnen haben und Erwerber, die vor dem 01.01.2006 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können noch Anspruch auf die Eigenheimzulage haben.
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