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Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick

Einkommensgrenzen


Um die jeweilige staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, dürfen Sie bestimmte Einkommengrenzen nicht überschreiten.Für Wohnungsbauprämie: 25.600 Euro/51.200 Euro (Ledige/Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen. Für Arbeitnehmersparzulage: 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen. Aufgrund steuerlicher Freibeträge kann Ihr Bruttoeinkommen zum Teil deutlich über den Einkommensgrenzen liegen.
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