Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick
Halbeinkünfteverfahren
Diese Regelung hat gültig bis zum 31.12.2008:Dividenden und Spekulationsgewinne aus Direktanlage in Aktien werden vom Anleger nur noch zu 50% versteuert. Das Halbeinkünfteverfahren wurde als Ausgleich für die definitive Abführung der Körperschaftssteuer geschaffen. Entsprechend werden auch Werbungskosten nur noch zur Hälfte anerkannt. Für ausländische Fondsanteile gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht, hier werden Dividenden zu 100% versteuert. Auch im Freistellungsauftrag wird nicht mehr die Bruttodividende zugrunde gelegt, sondern die Hälfte der Bardividende (Bruttodividende abzgl. KöSt). Dadurch erhöht sich bei Dividendenzahlungen das freistellbare Volumen der Kapitaleinkünfte.
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