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Sparer-Pauschbetrag

Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € bzw. 1.602 € bei Ehegatten und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag bzw. Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2009. Von der reinen Betragshöhe sind beide Beträge gleich, allerdings gibt es ab dem 01.01.2009 keine Werbungskostenpauschale mehr.