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Abwicklung

Im Börsensprachgebrauch gleichbedeutend mit der Durchführung und Realisierung von Wertpapiergeschäften. Im Gesellschaftsrecht ist dies eine Bezeichnung für die Befriedigung der Gläubiger und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter nach Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft.