Amtlicher Markt
Der amtliche Markt ist in Deutschland die Form des Wertpapierhandels mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 30 Börsengesetz muss bei der Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Markt ein Prospekt vorgelegt werden, der genaue Angaben über den betreffenden Emittenten enthält. Wertpapiere, die zur Schädigung allgemeiner Interessen oder offenkundig zu einer Übervorteilung des Anlegerpublikums führen könnten, werden nicht zugelassen. Ausländische Unternehmen, die die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, haben die den Vorschriften in dem jeweiligen Land entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bundes- und Länderanleihen sind kraft Gesetzes ohne Prüfverfahren zum amtlichen Markt zugelassen.