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Arbeitnehmer-Sparzulage

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (vermögenswirksame Leistungen, auch VL genannt).

Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Höhe der Zulage für Aktienfonds beträgt 20 % auf max. 400 Euro pro Jahr (= 80 Euro jährlich). Die Investmentgesellschaften erstellen ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist.

Gezahlt wird die festgesetzte Zulage komplett mit Ablauf der Sperrfrist an die Investmentgesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen.