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Börsenmakler
Professionelle Vermittler von Wertpapiergeschäften. Sie sind Makler im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und Handelsmakler im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), deren gesetzlichen Vorschriften ihre Tätigkeit unterliegt. Die mit der Führung eines Orderbuches betrauten Börsenmakler wurden mit der Umsetzung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 2002 Skontroführer genannt. Skontroführer können auch Banken sein.