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Courtage
Maklergebühr. Der in Prozent vom Kurswert festgelegte Betrag, den der Makler dem Kunden für die Vermittlung von Börsengeschäften in Rechnung stellt. Das Handelssegment der Börse Stuttgart gewährt bei Wertpapieraufträgen z. B. einen so genannten „Courtage-Cap“. Das bedeutet, dass maximal ein vorher festgelegter Gebührenbetrag berechnet wird.