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Devisenswapgeschäft

Gleichzeitiger Kassakauf (-verkauf) und Terminverkauf (-kauf) einer Währung gegen eine andere. Die relative Differenz zwischen den Devisenkursen für das Termin und das Kassageschäft wird als Swapsatz bezeichnet. Das ESZB kann solche Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen ihrer unregelmäßigen Feinsteuerungsoperationen abschließen, um unerwartete marktmäßige Schwankungen in der Bankenliquidität auszugleichen.