EdB
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform.
Die EdB ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Ihr sind mit Rechtsverordnung des Bundesministers der Finanzen vom 24. August 1998 aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) die Aufgaben und Befugnisse einer Entschädigungseinrichtung für die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EAEG genannten privatrechtlichen Institute zugewiesen worden.
Die Entschädigungseinrichtung hat die Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu entschädigen.