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Effektenlombardkredit
Unter einem Effektenlombardkredit wird die Beleihung von Wertpapieren verstanden. Diese können in der Regel nicht bis zum vollen Nominal- bzw. Kurswert beliehen werden (Anleihen in der Regel zu 80 und Aktien zu 50 Prozent). Sofern der Wert der Sicherheiten unter das Volumen des in Anspruch genommenen Kredits fällt, kann der Kreditgeber Nachschuss verlangen. Kommt der Kreditnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Kreditgeber berechtigt, das Depot ganz oder teilweise zu liquidieren.