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Europäischer Binnenmarkt

Zwischen den Staaten der Europäischen Union in der Einheitlichen Europäischen Akte vom Februar 1986 vertraglich festgeschriebenes und seit Anfang 1993 im Wesentlichen verwirklichtes Integrationskonzept, das den ungehinderten Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb des EU-Wirtschaftsraumes gewährleistet. Der Gemeinsame Markt stellte eine wichtige Vorstufe zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar.