Zurück

Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds (z.B. Kunst-, Film- oder Schifffonds) sind keine Fonds im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) und werden dementsprechend auch nicht von Investmentgesellschaften aufgelegt und verwaltet. Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen dagegen dem InvG. Die Haupttätigkeit dieser Spezialkreditinstitute umfasst die Auflegung offener Wertpapier-, Geldmarkt- und Immobilienfonds.