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Giralgeld

Täglich fällige Guthaben bei Kreditinstituten (Sichteinlagen), über die durch Scheck, Lastschrift oder Überweisung verfügt werden kann. Sichteinlagen zählen zu den allgemein akzeptierten Zahlungsmitteln (Geld). Die Giralgeldbestände der Nichtbanken sind daher auch Bestandteil enger Abgrenzungen der Geldmenge. Das Giralgeld entsteht durch die Geldschöpfung der Banken. Es kann jederzeit in Bargeld umgetauscht werden.