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Grundkapital

Gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft. Das Grundkapital ist in Aktien „zerlegt“, das heißt, es muss mit der Summe der Nennwerte der emittierten Aktien übereinstimmen. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt in Deutschland 50.000 Euro Mindestnennbetrag ), ist im Allgemeinen aber wesentlich höher. Der einzelne Aktionär ist entsprechend dem Nennwert der von ihm gehaltenen Aktien am Grundkapital beteiligt.