Kategorie-2-Sicherheiten
Neben den Kategorie-1-Sicherheiten weitere marktfähige, aber insbesondere auch nicht marktfähige Sicherheiten, die von den nationalen Notenbanken als refinanzierungsfähige Sicherheiten zugelassen werden und für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Die EZB legt allerdings gewisse Mindeststandards fest und muss den landesspezifischen Zulassungskriterien zustimmen. So müssen die Schuldner auch in diesem Fall über eine einwandfreie Bonität verfügen. Die Bundesbank hat in die Kategorie 2 zum Beispiel Handelswechsel und bestimmte Kreditforderungen der Banken gegenüber Wirtschaftsunternehmen einbezogen.