Konvergenzkriterien
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zur Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Anfang 1999 zu erreichen, wurde verlangt, dass sich die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zu diesem Zeitpunkt nachhaltig angenähert (Konvergenz) hatte. Für die Entscheidung über die Zulassung einzelner Staaten zur Währungsunion wurden vier vertraglich festgelegte Kriterien herangezogen, die als geeignet angesehen wurden, einen ausreichenden wirtschaftlichen Gleichlauf zu überprüfen. Nach dem Kriterium der Preisstabilität durfte die Inflationsrate eines Landes nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der (höchstens) drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Nach dem Kriterium der öffentlichen Finanzen durfte die Defizitquote (Verhältnis aus öffentlicher Neuverschuldung und Bruttoinlandsprodukt) nicht über drei Prozent und die Verschuldungsquote (öffentlicher Schuldenstand zu Bruttoinlandsprodukt) nicht über 60 Prozent liegen. Das Wechselkurskriterium sah vor, dass die teilnehmenden Länder die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten beiden Jahren vor Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben mussten. Das letzte Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bestimmte, dass der durchschnittliche langfristige Nominalzins den entsprechenden Zinssatz der wiederum (höchstens) drei preisstabilsten Mitgliedstaaten nicht um mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten durfte.