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Münzen

Metallstücke, die Geldfunktionen ausüben (Hartgeld). Sind sie vollwertig ausgeprägt (d. h. stimmen Stoffwert und Nennwert der Münzen überein), so spricht man von Kurantmünzen. Im Falle unterwertiger Ausprägung heißen sie Scheidemünzen. Die Bundesregierung hat in Deutschland das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn (Differenz zwischen Nennwert der Münzen und ihrem Stoffwert) zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. In Umlauf gebracht werden die Münzen - ebenso wie die Banknoten - in Deutschland von der Deutschen Bundesbank. Ähnlich ist es in den anderen Teilnehmer-Ländern. Die Münzen sind - im Gegensatz zu den Banknoten - nicht einheitlich. Sie haben jeweils eine einheitliche, für alle Länder des Euroraumes gültige und eine nationale Seite. Bei acht Denominierungen und zwölf Ländern gibt es deshalb 96 unterschiedliche Münzen.