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Negativ thesaurierter Ertrag
Wenn die Kosten (Verwaltungsgebühr u. a. die steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden u. a.) übersteigen, ergibt sich ein "negativer Ertrag". Da die Ausschüttung eines negativen Geldbetrags nicht möglich ist, werden negative Erträge grundsätzlich thesauriert. Der Anleger kann diese negativen Erträge aber nicht nutzen. Vielmehr sind sie vom Fonds in folgenden Geschäftsjahren mit positiven Erträgen auszugleichen.