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Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Vom Wohnfinanzamt ausgestellte Bescheinigung, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert den Abzug von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge.

Ein Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt für denjenigen Anleger in Betracht, der voraussichtlich die Einkommensgrenze für Einkommensteuer nicht erreicht.