Zurück

Option

Recht, ein bestimmtes Gut zu einem künftigen Zeitpunkt (oder innerhalb einer festgelegten Zeitspanne) zu einem festgesetzten Preis zu kaufen oder zu verkaufen (Kauf-Optionen bzw. Verkaufs-Optionen). Der Optionskäufer hat (im Gegensatz zum Future) die Wahl, von seinem Recht Gebrauch zu machen oder es verfallen zu lassen. Der Verkäufer (Stillhalter) einer Option muss dagegen den Vertrag erfüllen, wenn der Käufer seine Option ausübt.