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Pensionsgeschäft

Kauf eines Vermögensgegenstandes mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs durch den Käufer per Termin (der Verkaufsgegenstand wird „in Pension“ gegeben). Pensionsgeschäfte, die eine Zentralbank mit den Geschäftsbanken im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik abschließt, haben den geldpolitischen Vorteil einer nur befristeten Bereitstellung bzw. Absorption von Zentralbankgeld. Das Eurosystem kennt diese Geschäfte als befristete Transaktionen, die nicht nur über den Kauf von Wertpapieren, sondern auch mit Verpfändung abgewickelt werden.