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Quellensteuer

Eine Quellensteuer ist eine direkte Steuer, die "an der Quelle", d. h. am Entstehungsort, auf die Besteuerungsgrundlage erhoben wird, so sind sowohl beispielsweise die Lohn- und inländische Kapitalertragsteuer als auch die ausländischen Kapitalertragsteuern Quellensteuern.