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Scheidemünzen

Unterwertig ausgeprägte Münzen, deren Edelmetall- oder Metallgehalt geringer als ihr aufgeprägter Wert ist. Das in Deutschland verwendete Münzgeld besteht aus Scheidemünzen. Sie sind nur in einem begrenzten Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. Die Annahmepflicht ist beschränkt.