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Steuerpflichtige Bruttoerträge
Bei der Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen ist zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.
Im Privatvermögen setzen sich die zu versteuernden Erträge zusammen aus den ordentlichen Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und/oder Mieterträgen. Die Dividendenerträge sind nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte steuerpflichtig. Auf Fondsebene erzielte Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger steuerfrei.