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Stückzinsen

Bei Kauf und Verkauf von fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren werden die seit dem jeweils letzten Zinszahlungstermin angefallenen Zinsen dem Kurswert zugeschlagen, da der Erwerber den Zinszahlungsanspruch ab der letzten Zahlung miterwirbt. Als Ausgleich dafür zahlt er dem Verkäufer im Voraus die Zinsen für den Zeitraum, da die Papiere noch in dessen Besitz waren. Die Stückzinsen lassen sich berechnen, indem man den Nominalzins der entsprechenden Wertpapiere durch 360 teilt und mit der Zahl der Tage („Zinstage“) multipliziert, die seit der letzten Zinszahlung vergangen sind.