Zurück

Tafelgeschäft

Tafelpapiere sind rechtlich gesehen identisch mit den entsprechenden, üblicherweise in stücklosen Transaktionen gehandelten, Wertpapieren. Jedoch werden sie nicht börslich gekauft, sondern im Rahmen eines Tafelgeschäfts über die Tafel, d.h. am Bankschalter, in der Regel gegen Bargeld erworben und vom Käufer selbst verwahrt. Man beachte, dass der ähnlich lautende englische Begriff OTC-Produkte, für over the counter, ein allgemeinerer Begriff für nichtbörslich gehandelte Papiere ist (auch ohne Aushändigung).