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Zwischengewinn

Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und somit beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden.

Die auf Fondsebene seit dem letzten Geschäftsjahr erwirtschafteten Zinsen können auch anteilig beim Anleger im Zeitpunkt des Kaufs des Fondsanteils als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. Entsprechend sind die auf Fondsebene seit dem letzten Geschäftsabschluss erwirtschafteten Zinsen anteilig beim Anleger im Zeitpunkt des Verkaufs des Fondsanteils als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.