Bonusregelung
Grundsätzlich erhalten unsere Kunden fast alle Fonds zu ermäßigten Konditionen (Bonus) bei der jeweiligen Depotbank.
Der Bonus ist je nach Investmentfonds und Depotbank unterschiedlich hoch.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bonus auf den Ausgabeaufschlag besteht jedoch nicht. fit4fonds behält sich vor, den gewährten Bonus auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Fondsanteilen jederzeit für alle zukünftigen Käufe von Fondsanteilen zu widerrufen. Diese Regelung tritt z.B. dann in Kraft, wenn fit4fonds keine weiteren Geschäfte bei der depotführenden Bank aufgrund einer veränderten Geschäftspolitik der Depotbank oder der Investmentgesellschaften einreichen kann (z.B. Bonifikation wird untersagt).
Bonusabwicklung
Der Anleger erhält einen Direktbonus. Dieser wird bei der depotführenden Bank als feste Kondition hinterlegt. Dabei wird der volle Ausgabeaufschlag nicht wie üblich vom Anleger bezahlt und dann vom Berater an den Anleger wieder ausbezahlt, sondern der Anleger kauft für sein Kapital mehr Fondsanteile.
Eingeschränkter Bonus
Einige Fonds können gar nicht oder nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz rabattiert werden. Diese Vorgabe wird von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Der Bonus kann auch jederzeit von der depotführenden Bank teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Vor dem Fondskauf sollte vom Anleger geprüft werden, inwieweit der gewünschte Fonds tatsächlich rabattiert werden kann. Auskunft wird auf der Webseite fit4fonds.de erteilt. Alle Angaben zur Rabattierung/zum Bonus erfolgen immer ohne Gewähr.
100% Erstattung der Depotgebühr
Ab einem Depotvolumen von mehr als 25.000 Euro erstattet fit4fondsbei folgenden Depotbanken die Depotgebühr: FIL Fondsbank, Fondsdepot Bank und FNZ Bank. Stichtag zur Berechnung des Depotvolumens bei der FIL Fondsbank, und der Fondsdepot Bank ist der 31.12. des Jahres. Bei der FNZ Bank erfolgt die Berechnung vierteljährlich. Die Depotgebühr wird immer depotbezogen betrachtet und zeitnah erstattet. ETF-Fonds und ähnliche Fonds (Fonds ohne Bestandsprovision) werden zur Berechnung des Depotvolumens nicht mit einbezogen. Die von der jeweiligen Depotstelle an fit4fonds gezahlte Bestandsprovision muss in der Summe höher sein als das vom Kunden gezahlte Depotführungsentgelt.
Zusammengefasst müssen diese 3 Bedingungen für eine Erstattung zwingend erfüllt sein:
- Stichtag ist der 31.12. des Jahres bzw. vierteljährlich (je nach Depotstelle)
- das Depotvolumen liegt über 25.000 Euro (ohne ETF`s und Fonds ohne Bestandsprovision)
- die an fit4fonds gezahlte Bestandsprovision ist höher sein als die vom Kunden gezahlte Depotgebühr
Bei der FIL Fondsbank und bei der FNZ Bank wird die Depotgebühr von fit4fonds direkt übernommen. Es findet kein Anteilsverkauf sowie keine Belastung des jeweiligen Depotkontos/Verrechnungskontos statt. Bei der Fondsdepot Bank wird die Depotgebühr durch Anteilsverkauf oder durch Abbuchung vom Depotkonto/Verrechnungskonto eingezogen. fit4fonds erstattet im Nachgang die Depotgebühr auf das Referenzkonto des Kunden oder auf das Depotkonto/Verrechnungskonto bei der Depotstelle. Bei der DAB Bank und der comdirect fallen keine Depotgebühren an, daher erfolgt bei diesen Banken keine Erstattung.
Vermittlungsgebühr
fit4fonds erhebt für die Vermittlung von Fondsdepots keine Vermittlungsgebühren.