Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere auf aus Investmentfonds ausgeschüttete Zinsen, Dividenden und Stillhalterprämien sowie auf Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen), die regelmäßig bereits durch eine depotführende inländische Bank oder Kapitalanlagegesellschaft erhoben wird.
Höhe: 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
• Gültig ab 01.01.2009.
• Spekulationsfrist und Freigrenze für Spekulationsgewinne entfallen.
• Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für (aus Investmentfonds) ausgeschüttete Dividenden.
• Erhebung der Steuer auf alle Kapitalerträge oberhalb des neuen Sparer-Pauschbetrags von 801 bzw. 1.602 Euro.
Besonderheit:
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent besteht die Möglichkeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. Die Differenz wird vom Finanzamt auf Antrag erstattet.