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Investmentfonds

Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht "Sondervermögen". Das Sondervermögen wird von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt. Der Begriff Sondervermögen besagt, dass es streng getrennt vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft zu halten ist. Bei Investmentfonds wird das mit einem einzelnen Wertpapier verbundene Risiko dadurch vermindert, dass viele verschiedene Wertpapiere gekauft werden. Wenn sich unter 100 Wertpapieren eines weniger gut entwickelt, beeinflusst es die Performance der Anlage weniger, als wenn es die einzige Geldanlage wäre.