Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften
Diese Regelung hat Gültigkeit bis zum 31.12.2008:
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilen im Privatvermögen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 512 Euro erreichen.
Der Gewinn errechnet sich bei Investmentfonds wie folgt:
Rücknahmepreis
- Kaufpreis (inklusive Ausgabeaufschlag)
+ erhaltener Zwischengewinn
- gezahlter Zwischengewinn
- thesaurierte ordentliche Erträge
+ aus dem Fonds gezahlte Kapitalertragsteuer
= Spekulationsgewinn
Verluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) ist nicht möglich. Spekulationsverluste, die im selben Jahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden können, können in das Vorjahr zurückgetragen und/oder in die Folgejahre vorgetragen und dort allerdings nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien gilt beim Verkauf von Fondsanteilen nicht.