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Investmentgesetz

Das Investmentgesetz (InvG) ist am 01.01.2004 in Kraft getreten und ersetzte das bisher geltende  Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Im InvG wurden KAGG und das Auslandinvestment Gesetz (AuslInvestmG) zusammengefasst, die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht und nach Investmentgesetz und Investmentsteuergesetz unterschieden. Wie auch vorher das KAGG, dient das Investmentgesetz primär dem Anlegerschutz. Es regelt u.a. die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BaFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen Investmentgesellschaft, Anlegern und Investmentfonds, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrats, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen. Weiterhin wurde im Investmentgesetz erstmalig in Deutschland eine Regulierung von  Hedgefonds vorgenommen.