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Steuerbescheinigung

Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer inländischen depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge, der inländische Dividendenanteil, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Erträge sowie gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagssteuern, Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge hervor.