Vermögenswirksame Leistungen
Staatlich geförderte Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 Euro gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 Euro zulagenbegünstigt in Investmentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren.
Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7-jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt für Aktienfonds 20 Prozent (= 80 Euro jährlich).
Die staatliche Förderung ist jedoch vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abhängig. Die Grenze liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete.